Liebe Mitglieder*Innen, das kölsche Grundgesetz ist am gesamten Niederrhein gültig sagt uns und im § 5 „Et bliev nix wie et wor.“ „Nichts bleibt wie es war.“ Wie wahr! Kaum hat das Jahr begonnen, schon sind wir mitten im Sommer!
Liebe Mitglieder*Innen, das kölsche Grundgesetz ist am gesamten Niederrhein gültig sagt uns und im § 5 „Et bliev nix wie et wor.“ „Nichts bleibt wie es war.“ Wie wahr! Kaum hat das Jahr begonnen, schon sind wir mitten im Sommer!